Fahren
Sie nicht alleine, es sei denn, das Tier
ist in einem sicheren Transportbehälter aufgehoben.
Frei bewegliche Tiere im Auto können nicht
nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer
gefährden.
Hunde sollten vom Besitzer
oder einer vertrauten Person auf dem Rücksitz
gehalten werden, während eine zweite
Person fährt. Katzen sind am besten in einem
Katzentransportkorb aufgehoben.
Gelähmte Tiere sollten
auf einem Brett gelagert werden, um weitere
Schäden für das Rückenmark durch
Bewegung der Bandscheibe zu vermeiden.
Zeigt der Hund Abwehrreaktionen,
kann es aus Gründen der eigenen Sicherheit
nötig sein, ihm zur Untersuchung und zum
Transport ein Schnauzenband anzulegen. Dazu bilden
Sie mit einem festen Band oder einer Binde eine
größere Schlinge und ziehen sie über
der Schnauze des Hundes mit einem festen Ruck
zu. Die Enden werden dann unter dem Kiefer gekreuzt
und hinter dem Kopf mit einer Schleife zugebunden.
Tipp:Ein
Preiswerter Maulkorb - Ein Schnauzenband anlegen
im Notfall ?
Katzen tragen Sie am besten
mit dem Nackengriff und halten dabei die
Hinterbeine mit der anderen Hand gut fest. Sehr
widersetzliche Katzen kann man oft nur unter großer
Vorsicht mit Hilfe einer übergeworfenen Decke
in den Korb setzen. |
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Verkehr
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Aktenzeichen:
49 OWi 284/95
BERGISCH GLADBACH (DAV). Nicht jeder vermeintliche
Notfall gilt als Rechtfertigungsgrund für
eine Tempoüberschreitung. Nur wenn die Notlage
so akut ist, daß ein angemessenes Verhältnis
zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
besteht, kann sie berücksichtigt werden,
entschied das Amtsgericht Bergisch Gladbach.
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