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Auch ein schwieriger Hund wird zum angenehmen
Begleiter,
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| Die Rechte ihres
Hundes im Überblick :) Artikel 1 Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer Artikel 2 Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden Artikel 3 Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen Artikel 4 Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen Artikel 5 Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation Artikel 6 Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung Artikel 7 Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung Artikel 8 Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Artikel 9 Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen Artikel 10 Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen Artikel 11 Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen Artikel 12 Der Hund hat ein Recht auf art- und bedarfsgerechte abwechslungsreiche Ernährung Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über seine wölfische Abstammung und die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit seinem Hund. Er informiert sich ferner über Verhalten, Kommunikation und Erziehung. Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der Haltung von Rüde oder Hündin. Vor Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und insbesondere Ansprüche der jeweiligen Rasse/Rassen umfassend zu informieren, damit geistiger und körperlicher Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird (vergl. dazu auch Art. 9).
Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine Zwingerhaltung lediglich in Kombination mit einer überwiegenden Haushaltung tolerabel. Eine Anbindehaltung ist völlig unangebracht. Anzustreben ist die Haltung von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht
möglich sein, ist zu gewährleisten, dass der Hund regelmäßig
Kontakt zu anderen Hunden hat (Hundewiese, Welpenspielstunden, Spaziertreffs
etc.). ARTIKEL 3 Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz. Er lernt die Umgangsformen seiner Art kennen (Aktions- und Reaktionsmuster im sozialen Geschehen). Kommt es im Spiel zu Vermischungen von verschiedenen Motivationen (Jagd-, Sexual-, Territorial-, Aggressionsverhalten), muss der Besitzer regulierend in das Spiel eingreifen, um ritualisierten Verhaltensweisen wie die permanente Fixierung auf Spielobjekte vorzubeugen. Auch im Spiel mit dem Menschen kann es zu einer derartigen Vermischung der Antriebe kommen. Häufig testen Hunde im Spiel ihre Grenzen aus und versuchen, diese zu überschreiten. Daher muss der Mensch Form, Anfang und Ende des Spieles bestimmen und es jederzeit kontrollieren können. Spielen mit Hunden heißt nicht einen Ball zu werfen und den Hund hinterherlaufen zu lassen. Spiel lebt von Abwechselung im Verhalten und nicht von Equipment. Spielen mit Hunden bedeutet, miteinander zu rangeln, zu rennen, sich anzuschauen, sich zu verstecken, sich gegenseitig zu berühren und Spaß dabei zu haben.
Der Hund ist keine Ware und kein Wegwerfartikel. Für ihn ist es wichtig,
lebenslang in einem stabilen sozialen Gefüge zu verbringen. Grundsätzlich
ist es daher nicht zu tolerieren, dass der Hund aus diesem Gefüge beliebig
herausgerissen wird. ARTIKEL 5 Hunde kommunizieren ausschließlich nicht-sprachlich. Sie setzen ihren
Körper ein, um sich einander oder auch den Menschen mitzuteilen. Das Erkennen
und Deuten der Körpersprache des Hundes und das Einbringen des eigenen
Körpers in das soziale Zusammenleben, dienen der Kommunikation mit dem
Hund. Dazu gehört das Anfassen und Streicheln, aber auch die Begrenzung
des Hundes.
Der Wolf ist ein ausdauernder Traber über weite Strecken. Auch die meisten Hunde sind aufgrund ihrer Anatomie in der Lage, täglich zehn bis zwölf Stunden zu laufen. Daher ist es unbedingt erforderlich, seinen Hund auch körperlich zu fordern.
Der Hund sollte überwiegend frei, d. h. unangeleint laufen dürfen. Nur so kann er weitgehend ungestört die überaus wichtigen Sozialkontakte zu seinen Artgenossen aufnehmen. Außerdem ermöglicht ihm der Freilauf die Erkundung der Umwelt. Damit es immer wieder etwas Neues für den Hund zu erforschen gibt (er hat ein Bedürfnis nach Abwechslung und Vielseitigkeit), sollten die Spaziergänge oft in unterschiedlichen Gebieten stattfinden.
Alle Arten von Quälereien und Misshandlungen sind ohne Ausnahme unzulässig.
Bei Gebrauchshunden wie Jagd-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach- oder Schlittenhunden
muss der Besitzer eine weitgehend anlagegerechte Beschäftigung seines Hundes
sicherstellen oder zumindest entsprechende Ersatzbeschäftigungen für
seinen Hund organisieren. Ist dies nicht möglich, muss von der Anschaffung
eines solcherart spezialisierten Hundes abgesehen werden.
Nichts kann die eigenen Erfahrungen ersetzen, die insbesondere ein junger Hund machen kann. Der Besitzer muss daher bereits seinen Welpen frühzeitig mit möglichst vielen Umweltkonstellationen vertraut machen. Dies dient auch der Vermeidung von „Fehlprägungen“ (z. Jagd auf Jogger, Radfahrer, laufende Kinder). Es gilt, den Hund in seinem Lern- und Reifungsprozess zu unterstützen und zu leiten. Ziel muss es sein, dass der Hund seine Grenzen kennt, zwischen Spiel und Ernst klar unterscheiden und aggressives Verhalten kontrollieren kann, um sich in einer Vielzahl von Situationen angemessen zu verhalten und in seiner Umwelt sicher und souverän zu bewegen.
Aufgrund der wölfischen Abstammung sind bestimmte Verhaltensweisen und Bedürfnisse vorhanden: - sich in Aas/Gülle zu wälzen Derartiges Verhalten hat für den Hund einen Hohen Stellenwert. Der Besitzer
muss es tolerieren. Diese Forderung entbindet den Besitzer aber nicht von seiner
Verantwortung, für die Gesunderhaltung seines Hundes zu sorgen (Impfungen,
Wurmkur, Floh-/Zeckenbehandlung etc.). ARTIKEL 12 Hunde haben ein großes Ernährungsspektrum, dazu gehören u.a. Aas, Essensreste, Knochen, Schlachtabfälle oder Exkremente. Eine ausschließliche Ernährung durch Hundefutter senkt die Lebensqualität eines Hundes
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