Hunde
haben ein Recht auf Alimente
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Auch
ein Hund kann nach einer Ehescheidung von Herrchen
und Frauchen das Recht auf Unterhalt haben.
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht
Zweibrücken in einem am Freitag veröffentlichten
Urteil entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar bei der
Scheidung vertraglich vereinbart, dass der Mann
für den Hund Angie, der bei der Frau blieb,
bis zum Tod des Tieres 100 Euro im Monat zahlen
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"Zum Wohle des Hundes"
entschieden
Weil ihm die Alimente nach einiger Zeit jedoch zu hoch
vorkamen, kündigte er den Vertrag. Dagegen wehrte
sich die Frau vor dem Amtsgericht Ludwigshafen - und
ein Familienrichter gab ihr Recht. Der Mann rief daraufhin
das Oberlandesgericht an, das allerdings ebenfalls "zum
Wohle des Hundes" entschied, wie ein Sprecher berichtete.
"Die monatliche Hundepension muss bis zu Angies
Ableben gezahlt werden."

Umgangsrecht
Auch ein Hund muss nach einer Scheidung nicht auf Herrchen
oder Frauchen verzichten. Denn das Umgangsrecht nach
einer Trennung gilt auch für Hunde. So urteilte
das Amtsgericht in Bad Mergentheim (Az 1F143/95). Im
konkreten Fall stritt ein Paar nach der Scheidung um
das «Sorgerecht» für ihren Pudel. Aus
Rücksicht auf den Hund und nach einer tierpsychologischen
Untersuchung wurde das Tier zwar dem Frauchen zugesprochen.
Allerdings räumten die Richter dem Herrchen ein
Besuchsrecht jeden ersten und dritten Donnerstag im
Monat ein.
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