Hundehaftpflicht
, Tierhalterhaftpflicht - Versicherung
Auch wenn Sie Ihren Hund gut erzogen haben, kann immer
einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, was das Tier
zu unberechenbaren Reaktionen bringt und gegen diese
Schäden schützt Sie eine Hundehaftpflicht.

Ein Beispiel: Der Hund erschreckt sich und läuft
in ein Fahrrad oder ein Auto - oder er kommt in Bedrängnis
und beißt jemanden ins Bein.Lt. § 833 BGB
gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet
oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige,
welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Als Tierhalter haften
Sie in solchen Fällen mit Ihrem Einkommen und Vermögen.
Auch
wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann,
haften Sie allein deswegen, weil Sie Halter des Tieres
sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der so
genannten "Gefährdungshaftung".
Vor diesen Schadenersatzansprüchen schützt
Sie die Hundehaftpflicht-Versicherung.
Eine Hundehaftpflicht hilft auch , unberechtigte Ansprüche
gegen Sie abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit
dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer
den Prozess und trägt die Kosten.
Sie als Hundehalter sind versichert (Haftpflicht als
Tierhalter). Mitversichert ist aber auch Ihre Familie,
Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet
(Haftpflicht als Tierhüter).
Für Hundehalter
ist der Abschluß einer Hundehaftpflicht sinnvoll,
da verursachte Schäden generell vom Halter ersetzt
werden müssen.
Zitat: " Zudem sehe ich diese Versicherungen sehr
kritisch,denn bei Fahrlässigkeit des Halters bezahlen
Sie nicht.Und das fängt schon damit an , wenn das
Gartentor nicht richtig verschlossen war oder eben der
Hund in der nähe eines Spielplatzes nicht angeleint
war etc. Dann stehst du als Hundehalter allein auf den
Kosten da , egal ob du vorher Jahrelang eine riesen
Summe an die Versicherung an Beitrag bezahlt hast.Ich
würde mir vor Vertragsabschluss die Konditionen
sehr genau anschauen , und darauf achten , daß
man nur bei grober Fahrlässigkeit als Hundehalter
belangt werden kann und alles andere mit der Versicherung
abgedeckt ist. "
Ein schönes Zitat - welches Sie vor Vertragsabschluss
noch einmal sichten sollten.
Mittlerweile zahlen einige Versicherungsgesellschaften
sogar wenn der Halter gegen Pflichten wie den Leinenzwang
oder einen Maulkorb verstößt.
Eine Versicherung die auch bei "Fahrlässigkeit"
nicht für Sie da ist - macht keinen Sinn.
Eine Tierhalterhaftpflicht-
Versicherung ist grundsätzlich freiwillig
Deutschlandweit ist eine Hundehaftpflichtversicherung
für Privatpersonen vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben,
man kann sich freiwillig für sie entscheiden.
In den Großstädten Berlin und Hamburg ist
eine Hundehaftpflichtversicherung für alle seit
2005 neu angeschafften Hunde pflicht, ab 2010 besteht
dann eine generelle Versicherungspflicht.
In anderen Städten ist eine Hundeversicherung zumeist
nur für Listenhunde vorgeschrieben.
Übersicht
der Pflichtversicherung für Hundehalter in den
einzelnen Bundesländern – Stand: 22. Mai
2006(PDF)
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Sollten Sie noch nicht in Besitz einer Tierhalterhaftpflicht
sein, informieren Sie sich bitte bei verschiedenen Versicherungsanbietern.
Haftpflicht - Stiftung Warentest 21,09,2006
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