
Auch wenn Sie Ihren Hund gut erzogen haben, kann immer
einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, was das Tier
zu unberechenbaren Reaktionen bringt und gegen diese
Schäden schützt Sie eine Hundehaftpflicht.
Zum Beispiel: Der Hund erschreckt sich und läuft
in ein Fahrrad oder ein Auto - oder er kommt in Bedrängnis
und beißt jemanden ins Bein.
Als Tierhalter haften Sie in solchen Fällen mit
Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch wenn Ihnen kein
Verschulden vorgeworfen werden kann, haften Sie allein
deswegen, weil Sie Halter des Tieres sind. Man spricht
in diesem Zusammenhang von der so genannten "Gefährdungshaftung".
Vor diesen Schadenersatzansprüchen schützt
Sie die Hundehaftpflicht-Versicherung.
Eine Hundehaftpflicht hilft auch , unberechtigte Ansprüche
gegen Sie abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit
dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer
den Prozess und trägt die Kosten.
Sie als Hundehalter sind versichert (Haftpflicht als
Tierhalter). Mitversichert ist aber auch Ihre Familie,
Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet
(Haftpflicht als Tierhüter).
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