| Wer
einen Listenhund halten will, bedarf der Erlaubnis der
Gemeinde.
Listenhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer
Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten
Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren auszugehen ist.Das Staatsministerium
des Innern kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen
und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für
welche die Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird.
Sachkundenachweis
- Landeshundegesetz - NRW
Die Erlaubnis darf nur
erteilt werden, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist; wissenschaftliches,
wirtschaftliches oder sonst persönliches Interesse
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken
bestehen
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder
Besitz nicht entgegenstehen
Ein
und die selbe Hunderasse kann in den Bundesländern
unterschiedlich behandelt werden. In
ein paar Bundesländern wurden die "Listenhunde"
aufgehoben.
Aktuelle Informationen bekommen Sie von Ihrer Gemeinde/Stadt.Für
manche Rassen besteht ein Importverbot.
In Sachsen und Rheinland-Pfalzsind werden jeweils drei
Hunderassen als gefährlich definiert. Diese sind
jedoch nicht identisch. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
und Schleswig-Holstein sind vier Rassen, in Berlin zehn,
in Hessen 11, in Baden-Württemberg 12 Rassen, in
Nordrhein-Westfalen 14 Hunderassen, in Hamburg 15 und
in Brandenburg 18 Rassen als gefährlich definiert.
Einzig der American Staffordshire Terrier und der Pitbull
gelten in allen Ländern, die eine Rasseliste haben,
als gefährlich.
Bayern ist das Land mit der umfangreichsten Liste, diese
führt 19 Namen auf, wobei es sich bei 18 der aufgeführten
Namen um Hunderassen oder um einen Hundetypus handelt
(8.2008).
Listenhunde Kategorie
1
Bei diesen Hunderassen und Gruppen von Hunden sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" unterstellt.
• American Pit Bull Terrier
• American Staffordshire Terrier
• Bandog (Kettenhund)
• Staffordshire Bull Terrier
• Tosa Inu
Listenhunde Kategorie
2
Bei Tieren dieser Rassen wird die Eigenschaft als "Kampfhunde"
vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde
für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, daß
diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit
gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.
• Alano • American Bulldog
• Bullmastiff • Bullterrier
• Cane Corso • Dogo Argentino
• Douge de Bordeaux • Fila Brasileiro
• Mastiff • Mastin Espanol •
Mastino Napoletano • Dogo/Presa Canario
• Presa Mallorquin/Ca de Bou • Rottweiler |
 |
Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen
Leider sind viele Versicherungsgesellschaften auf den
Zug der Medienhetze aufgesprungen und versichern sogenannte
"Kampfhunde", besser ausgedrückt "Listenhunde"
bzw. "Kategoriehunde gar nicht mehr oder zu Konditionen,
die im Gegensatz zu anderen Hunderassen jenseits von
Gut und Böse sind ...
Folgende Hunderassen
gelten bei einigen Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen
als Listenhunde:
• Akbas
• Alano
• American Staffordshire-Terrier
• American Bulldog
• Bandog
• Berger de Beauce (Beauceron)
• Berger de Brie (Briard)
• Bordeaux-Dogge
• Bullmastiff
• Bullterrier
• Cane Corso
• Carpatin
• Chinesischer Kampfhund (Shar Pei)
• Dobermann
• Dogo Argentino
• Estrela-Berghund
• Englische Bulldogge
• Fila Brasileiro
• Fila de Sao Miguel
• Fila de Terceira
• Französische Bulldogge
• Kangal (Karabash)
• Karakatschan
• Karshund
• Kaukasischer Owtscharka
• Komondor
• Kraski Ovcar (Tornjak)
• Kuba Dogge
• Kuvasz
• Liptak (Goralenhund)
• Maremmaner Hirtenhund
• Mastiff
• Mastin de los Pirineos
• Mastin Espanol
• Mastino Napolitanor
• Mittelasiatischer Owtscharka
• Mioritic
• Molosser
• Owtscharka
• Perro de Presa Canario
(Kanarische Dogge)
• Perro de Presa Mallorquin
(Azoren-Bulldogge)
• Pittbull
• Polski Owczarek Podhalanski
• Pyrenäenberghund
• Raffeiro do Alentejo
• Rhodesischer Ridgeback
• Römischer Kampfhund
• Rottweiler
• Sarplaninac (Illyrischer Schäferhund)
• Slovensky Cuvac
• Staffordshire Bullterrier
• Südrussischer Owtscharka
• Tibet Mastiff (Do-Khyi)
• Tosa Inu
sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
|
Versicherer
suchen nach immer neuen Geschäftsfeldern,
um Kunden an Land zu ziehen.
Denn mit den klassischen Versicherungen ist Umsatz-
und Gewinnwachstum kaum noch möglich.
Private Versicherungen bieten alle Arten von
Policen an.
Da es unzählige Gesellschaften und Tarife
gibt, ist es ratsam, sich vor dem Abschluss gut
zu
informieren.
(Versicherungen haben eigene Rasselisten ! ?)
„Jeder Versicherungsschein hat zwei Seiten.
Auf der Vorderseite wird man versichert. Und auf
der Rückseite wird man verunsichert.“
„Er war so hoch versichert, daß
ihm seine Schicksalsschläge richtig Spaß
machten“
Werner Mitsch, (*1936), deutscher Aphoristiker
Übersicht
der Pflichtversicherung für Hundehalter in
den einzelnen Bundesländern – Stand:
22. Mai 2006(PDF)
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll ?
|
Social Bookmarking
|