Besitzer
von Hundeschulen brauchen kein Zertifikat - das könnte
sich irgendwann ändern. Hundetrainer
und -ausbilder haben die Möglichkeit, sich durch
eine bundeseinheitliche Prüfung zu zertifizieren.
Hundetrainern mit Berufspraxis wird seit Anfang 2007
die Möglichkeit geboten, ihr Basiswissen von einer
Tierärztekammer bescheinigen zu lassen und stellt
bei Erfolg ein Zertifikat aus.
Die Zertifizierung wurde von den Experten Frau Dr.
Dorit Feddersen-Petersen - Ethologin, Herr Dr. Pasquale
Piturru - praktischer Tierarzt und Herr Michael Grewe
- ,,Hundetrainer und Verhaltensberater" erarbeitet.
Es wurde ein hohes Niveau
der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken,
Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen,
sichert. Die Prüfungsgebühren
richten sich nach der GOT der Tierärztekammern.
Die Kosten berechnen sich nach Aufwand und liegen zwischen
600,- bis 800,- Euro.
Die Daten des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin werden
auf der Homepage der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
veröffentlicht und an Behörden und Gemeinden
weitergegeben.
Zur Zertifizierung können sich Bewerber/innen
aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer
Schleswig-Holstein anmelden.
Diese Zertifizierung
kann Hundehalter helfen, eine geeignete Hundeschule
oder einen Hundetrainer ihres Vertrauens zu finden.
Bis dato darf sich jeder Hundetrainer nennen! Ein einfacher
Gewerbeschein ist ausreichend.

Laut dem "Berufsverband
staatlich zertifizierter Hundeschulen e.V." werden
Tätigkeiten zertifiziert , die gewerblich ausgeübt
werden. Hierbei ist es unerheblich,
ob es sich um eine beratende Tätigkeit und/oder
um eine praktische Tätigkeit im Bereich der Hundeerziehung/Beratung
handelt.
Hundeerziehung/Beratung beinhaltet die Bereiche der
Welpengruppen und/oder Arbeiten um juvenile und/oder
adulte Hunde.
Ausnahmen sind in der Arbeit mit Tierheimhunden. Nicht
relevant ist der Schwierigkeitsgrad der Hundeerziehung/Beratung,
(z. B. ,,Problemhundarbeit/Verhaltenstherapie",
da hier zurzeit von Definitionsschwierigkeiten auszugehen
ist.
Spezielle Zertifikate für abgegrenzte Bereiche
innerhalb des breiten Tätigkeitsfeldes, könnten
ein zukünftiges Arbeitsziel des Gremiums sein.
Nicht zu zertifizieren sind gewerblich orientierte
Arbeiten in den Bereichen Hundesport, Arbeitshundeausbildung
(Blindenführhunde pp.), stationäre Hundeausbildung
ohne Halterinstruktion.
Ferner sind nicht zu zertifizieren: gewerbliche Hundeerziehungshilfen
durch telefonische Beratung, durch spirituelle Ansätze
oder durch eine ausschließliche Anwendung von
homöopathischen Mitteln, Bachblüten und/oder
Pheromonen."

Die Prüfungsordnung
"D.O.Q.-Test PRO" der Tieraerztekammer-Schleswig-Holstein.
Die Prüfung umfast drei Bereiche.
Der Multiple-Choice-Test.
Der von der Bundestierärztekammer entwickelte Prüfungsteil
„Data-Parc-Test“ dient als Grundlage und
wurde von der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein
spezifisch für die Erteilung dieser Zertifizierung
und für den Bereich S.-H. verbessert und erweitert.
Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil
vorgesehenen Tierärzte/-ärztinnen (Tierärzte/-ärztinnen
mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie), in dessen/deren
Praxis am PC, abgeleistet werden.
Das Fachgespräch.
vor und mit einem Gremium der Tierärztekammer S.-H..
Das von der TÄK bestimmte Gremium sollte sich aus
einem/einer Fachtierarzt/-ärztin für Verhaltenskunde,
einem/einer zertifizierten Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in
und einem/einer dritten Tierarzt/-ärztin mit den
Zusatzbezeichnungen „Verhaltenstherapie“
und „Tierschutzkunde“ zusammensetzen. Die
Gesprächsdauer beträgt etwa 60 – 90
Minuten und das Fachgespräch wird protokolliert.
Die Praktische Prüfung.
Ein Hund-Halter/in -Gespann wird vom Prüfungsteam
gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische
Prüfung wird von der TÄK aus einem/einer zertifizierten
Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in und einem/einer
Tierarzt/-ärztin mit den Zusatzbezeichnungen „Verhaltenstherapie“
und „Tierschutzkunde“ zusammengesetzt. Das
Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter/in-Gespann,
schwerpunktmäßig und individuell vor.
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt
etwa 45 – 60 Minuten. Die praktische Prüfung
wurde von der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein
entwickelt und beinhaltet die
grundlegenden Elemente, welche von der AG-Hundehaltung
der Bundestierärztekammer und
der AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit
zu
gewährleisten.
Stand,28.02.2011

ZITAT: „Ausbilder
kann mit Erfolg nur sein, wer zuvor schon als Erzieher
gelernt hat, sich zu beherrschen und mit Übersicht,
Geduld und Zielstrebigkeit weiss, die jeweilige Hundepersönlichkeit
zu nehmen.
Es kann nicht oft genug betont werden, dass Hunde ein
gutes Gedächtnis haben für im hundlichen Sinne
angenehme oder unangenehme Erfahrungen.
Deshalb muss der Ausbilder alles unternehmen, um sich
beim Umgang mit seinem Hund als Beschützer, Vertrauter
und zuverlässiger Futterzuteiler in Erfahrung zu
bringen.
Alles Angenehme steht mit seiner Person in Verbindung.
Der Ruck mit der Leine, das Auftreffen von Erdklumpen,
Steinchen oder Wurfkette wird als unangenehm empfunden.
Wer damit nur Dampf ablassen will, suche sich besser
irgend jemand anderen oder was Lebloses aus, aber niemals
einen Hund!"
/RK
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