| Bundesweiter Tierschutz-Notruf gegründet
am 4. Oktober 2005 …
ist ersatzlos gestrichen! Es existiert kein
Bundesweiter Tierschutz-Notruf(mehr).
Ein Web-Check hat ergeben, das
bei google unter Tiernotruf (über 10.000
Ergebnisse) keine Hilfe zu erwarten ist!
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Im Notfall über das Internet einen kompetenten Ansprechpartner
(Tierärztin/Tierarzt) zu finden ist wenig
erfolgversprechend.
Sie verschenken unnütze Zeit, die Ihr Hund
vielleicht nicht mehr hat.
»Tierheimsuche Sie
sollten immer die Telefonnummer Ihres Tierarztes
und einer Tierklinik parat haben. |
Was ist zu tun?
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr Tierarzt.
Können Sie Ihren Tierarzt nicht erreichen, rufen
Sie eine nahegelegene Tierklinik an.
Tierkliniken sind rund um die Uhr besetzt. Sie bekommen
dort kompetente und sofortige Hilfe.
Der Behandelnde Tierarzt kann sich sofort vorbereiten
und alles notwendige für eine Notfallversorgung
einleiten.
Können Sie weder Ihren Tierarzt oder eine
Tierklinik erreichen, wenden Sie sich direkt an die
Polizei. Viele Rettungsleitstellen von Polizei
und Feuerwehr kennen die Telefonnummern ortsansässiger
Tierretter oder Tierkliniken.
Hundetransport zum Tierarzt/ Tierklinik?
Im Idealfall lassen Sie sich und Ihren Hund von „Bekannten“(Eltern/Geschwister/Freunde...)
im Pkw zum Tierarzt bringen.
Ist das nicht möglich, Sie können auf die
schnelle niemanden erreichen und haben einen Fahrbereiten
PKW, fahren Sie selbst. Vorausgesetzt Sie sind dazu
noch in der Lage.
Es bringt Ihnen und Ihrem Hund nichts, wenn Sie beide,
Unfall bedingt, im Krankenhaus landen.
Letztendlich bleib nur noch ein „Taxi“.
Kann ein Taxifahrer die Beförderung ablehnen?
Dazu bestehen zwei richtungsweisende Gerichtsurteile.
1.Die Beförderungspflicht umfasst grundsätzlich
auch Hunde, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az:
3 Ss OWi 61/92).
2. Ein großer Hund, kann je nach Platzangebot
ein Risiko darstellen. In so einem Fall darf der Taxifahrer
den Transport ablehnen (Oberlandesgericht Düsseldorf,
Az: IV/5 Ss (OWi)/03 - OWi 6/04).
In normalen Taxen sei die Sicherheit für den Transport
derart großer Tiere nicht gewährleistet.
Taxi-Kunden müssten bereits bei der Bestellung
der Fuhre ein entsprechendes Fahrzeug anfordern, Taxiunternehmen
im Gegenzug aber auch solche Fahrzeuge bereit halten.
Der Fahrgast hat die Tiere so unterzubringen und
zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und die Ordnung
des Betriebes durch sie nicht beeinträchtigt werden
können.
Schon bei der telefonischen Bestellung des Taxis oder
Funkmietwagens sollten Sie bitte darauf hinweisen, dass
ein dringender Hundetransport zum Tierarzt benötigt
wird.
Sollten sich ein Taxiunternehmen weigern Ihren
Hund zum Tierarzt/ Tierklinik zu befördern, diskutieren
Sie nicht, verschwenden Sie keine Zeit, rufen Sie direkt
die Polizei an.
Größere Hunde sollten durch einen Maulkorb
oder ähnlichen gesichert werden. Kleine Hunde in
die Hundebox.
Der Transfer wird damit unproblematisch(damit hat jedes
Taxi die Pflicht Sie und Ihren Hund zu befördern,
erst recht im Notfall).
Auch der behandelnd Tierarzt kann Ihren „gesicherten“
Hund umgehend behandeln, ohne weitere Zeitaufwendige
Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.



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